Wer sich über Aktenvernichter im Internet informiert wird zwangsläufig über den Begriff „Sicherheitsstufe“ stolpern. Doch was haben hat diese Kennzahl zu bedeuten? Und welche Sicherheitsstufe benötigst du mindestens für deinen Verwendungszweck. Wir können dir nur empfehlen diese Infos hier Aufmerksam durchzulesen, damit du nicht einen Aktenvernichter aus unserem Aktenvernichter Test erwirbst der sich nicht für dein Büro eignet. Diese Fragen werden sehr oft von Aktenvernichten – usern gestellt.
Wie viel Sicherheitsstufen gibt es insgesamt?
Bei Aktenvernichtern gibt es insgesamt 5 Sicherheitsstufen, die jeweils den Ausmaß der „Vernichtung“ der Dokumente angeben. Hierbei ist 1 die Kennzahl, bei der das rekonstruieren der Dokumente im Nachhinein am einfachsten ist. Bei einen Aktenvernichter der Stufe 5 ist es im Gegensatz dazu nahezu unmöglich noch irgendwas nach der Unkenntlichmachung zu lesen. Sprich für dich gilt: je persönlicher die Dokumente die du zerstören willst desto höher sollte die Sicherheitsstufe sein.
Was heißt jetzt jede Sicherheitsstufe genau?
Jetzt weißt du zwar, dass man die Sicherheitsstufe, je nach Wichtigkeit der Dokumente erhöhen muss um auf Nummer zu sicher zu gehen. Doch natürlich ist das immer noch eine sehr grobe Angabe. Alles andere als grob ist allerdings die Definition der einzelnen Sicherheitsstufen. Den diese liegt auf den Millimeter genau fest wie lang die Einzelteile des Dokumentes allerhöchstes sein dürfen, damit es noch zu dieser Sicherheitsstufe zählt.
Sicherheitsstufe 1
Diese Sicherheitsstufe ist nur für allgemeine Dokumente geeignet. Sprich mit solchen Aktenvernichtern sollten bloß Akten zerkleinert werden die keine Vertraulichen oder brisante Informationen beinhalten. Bei Streifenschnitt darf die Maximale Streifenbreite 12 mm betragen. Beim Partikelschnitt ist eine maximale Partikelfläche von 1000 mm²
Sicherheitsstufe 2
Diese Sicherheitsstufe schreibt ca. doppelt so kleine „Flächen“ vor wie bei der ersten Sicherheitsstufe. Hier ist die maximale Streifenbreite auf 6mm beschränkt. Die Partikelfläche darf hier allerhöchstens 400 mm² betragen. Diese Sicherheitsstufe ist zwar um einiges sicherer als die erste, dennoch ist sie immer noch ungeeignet für vertrauliche Dokumente.
Sicherheitsstufe 3
Ab dieser Sicherheitsstufe wird es langsam sicher. Den ab der 3. Sicherheitsstufe wäre ein rekonstruieren der Dokumente im Nachhinein mit extrem großen Aufwand verbunden. Den beim Streifenschnitt darf ein Streifen höchstens eine Breite von 2mm (!) haben. Beim Kreuzschnitt ist die Partikelfläche auf 240 mm² beschränkt.
Sicherheitsstufe 4
Es gibt so gut wie keine Streifenschneider die die Sicherheitsstufe 4 erreichen können. Denn diese hat extrem hohe Anforderungen. Denn hier darf die Partikelfläche höchstes 30mm² betragen.
Sicherheitsstufe 5
Diese Sicherheitsstufe ist die höchste die ein Aktenvernichter haben kann. Somit ist diese Aktenvernichter perfekt für Informationen, die niemanden was angehen. Dies können Bankdaten, Rechnungen, persönliche Informationen sein. Die Partikelfläche ist hier auf kleine 12mm² beschränkt (!) Sprich ein rekonstruieren der Dokumente ist unmöglich. Zur Verdeutlichung – Ein 1cm mal 1cm Papierschnipsel hat schon 100mm². Bei dieser Sicherheitsstufe wäre das also ein achtel davon …